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Warum eine Auszahlung von Hand freigegeben wird
Eine Auszahlung, die in Prüfung steht, ist selten ein technischer Fehler. Hinter dem Status sitzt eine Kontrolle, zu der der Anbieter verpflichtet ist. Wer weiß, was dabei abgeglichen wird, kann den größten Teil davon vorher erledigen.
Die Häuser verlangen, dass Zahlungsmittel und Spielkonto auf denselben Namen laufen, und berufen sich dafür auf das Geldwäschegesetz. Eine Einzahlung vom Konto des Partners oder der Eltern ist deshalb kein Sonderfall, sondern ein Sperrgrund, und sie fällt spätestens bei der Auszahlung auf.
Bargeld und Zahlungsmittel Dritter schließen die Anbieter von sich aus. Wer eine Auszahlung auf ein anderes Konto wünscht als das der Einzahlung, löst damit eine erneute Prüfung aus.
Beim ersten Auftrag wird in aller Regel das ganze Konto angesehen und nicht nur die einzelne Zahlung. Jede Rückfrage nach einem Dokument ist ein Umlauf, und ein Umlauf kostet schnell einen Werktag, weil Ihre Antwort und die nächste Sichtung selten in dieselbe Schicht fallen.
Wer die Unterlagen hochlädt, bevor er den ersten Auftrag stellt, verlegt diese Umläufe in eine Zeit, in der er ohnehin nicht wartet.
Bei Verdacht auf unrechtmäßig erlangte Gewinne oder auf Verstöße gegen die Geldwäschevorschriften soll der Anbieter das Konto sperren und in angemessener Frist entscheiden (§ 6a Abs. 8 GlüStV). Angemessen ist keine Zahl, und genau deshalb gehört jede Nachricht dazu ins eigene Archiv.
Bleibt eine Entscheidung aus, führt der Weg über die Beschwerdestelle des Anbieters zur Aufsicht. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, deren Liste erlaubter Anbieter auf gluecksspiel-behoerde.de steht.
Nicht die dritte Nachfrage im Chat. Sondern: den Namen überall gleich schreiben, die Bankdaten nicht ändern, solange ein Auftrag läuft, und einen Weg wählen, der bei diesem Anbieter auch auszahlen darf. Warum eine Datenänderung eine eigene Wartezeit erzeugt, steht in diesem Text.