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Wie lange eine Einzahlung dauert und warum sie scheitert
Die Einzahlung ist die kürzeste Etappe des Geldwegs und bleibt trotzdem am häufigsten stecken. Fast immer liegt es an einer von vier Ursachen, und keine davon ist ein Softwarefehler. Der Reihe nach.
Wallets, Karten und die Wege über das Open Banking buchen in Sekunden. Bei der klassischen Überweisung mit Referenznummer nennt ein Haus in unserer Erhebung zwei bis fünf Werktage, denn dort wartet niemand auf eine Freigabe, sondern auf die Bank.
Der Unterschied zur Gegenrichtung ist gewollt: Eingehendes Geld muss zugeordnet, ausgehendes muss geprüft werden. Eine schnelle Einzahlungsschiene ist deshalb noch kein Versprechen für den Rückweg. Welche Wege in beide Richtungen offen stehen, zeigt die Übersicht der Auszahlungswege.
Vor jeder einzelnen Einzahlung fragt der Anbieter die zentrale Limitdatei ab. Ist der anbieterübergreifende Monatsbetrag ausgeschöpft, wird die Zahlung nicht ausgeführt, ohne dass die Kasse deshalb einen technischen Fehler anzeigt.
Ein Höchstbetrag von 1.000 Euro in einer Kassenzeile ist übrigens keine Grenze des Zahlungsdienstes, sondern dasselbe gesetzliche Monatslimit, das dort als Transaktionsmaximum auftaucht. Wie der Zähler läuft, steht in diesem Text.
Zahlungsmittel und Spielkonto müssen derselben Person gehören. Die Häuser berufen sich dafür auf das Geldwäschegesetz, weisen Zahlungen von fremden Konten zurück und drohen im Wiederholungsfall mit der Sperre des Kontos.
giropay wurde zum Jahresende 2024 eingestellt. Wo es noch im Fließtext einer Anbieterseite steht, ist der Text älter als die Schiene. Wero, der Nachfolger im Zahlungsverkehr, wird von keinem der gelesenen Lizenznehmer angeboten, denn Nachfolger eines Verfahrens zu sein ist etwas anderes, als für Glücksspiel angenommen zu werden.
Kryptowährungen bietet ebenfalls kein erlaubter deutscher Anbieter an. Ein gesetzliches Verbot dafür gibt es nicht; wirksam sind das verifizierte Spielkonto und die Pflichten aus dem Geldwäschegesetz, auf die sich die Häuser selbst berufen.
Hat die Aufsicht ein unerlaubtes Angebot öffentlich benannt, kann sie Zahlungsdienstleistern die Mitwirkung an Zahlungen dorthin und an Auszahlungen von dort untersagen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV). Eine deutsche Karten- oder Bankzahlung, die ohne erkennbaren Grund scheitert, ist deshalb manchmal die deutlichste Auskunft über den Empfänger, die zu bekommen ist.
Ob eine Seite eine Erlaubnis hat, zeigt die Liste der Aufsicht auf gluecksspiel-behoerde.de. Geprüft wird dort die Domain und nicht der Markenname, denn der Erlaubnisinhaber heißt oft ganz anders als die Marke auf der Startseite.