Spielbank Nur Anbieter, die ein Auszahlungsfenster nennen.

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Auszahlungsdauer: die drei Etappen einer Auszahlung

Wer auf sein Geld wartet, sieht eine einzige Zahl: die Stunden seit dem Klick. Dahinter liegen drei getrennte Abschnitte, und nur einen davon steuert der Anbieter. Wer weiß, welcher gerade läuft, weiß auch, wen er fragen muss.

Der erste Abschnitt endet in der Sekunde, in der Sie den Auftrag abschicken. Der zweite gehört dem Anbieter: Konto ansehen, abgleichen, freigeben. Der dritte gehört der Zahlungsschiene, also dem Wallet, dem Kartennetz oder Ihrer Bank, und dort hat der Anbieter keinen Schalter mehr in der Hand.

Diese Trennung erklärt die meisten Beschwerden. Eine Freigabe nach zwei Stunden nützt wenig, wenn danach eine Überweisung folgt, für die die Banken nochmals bis zu drei Werktage veranschlagen. Umgekehrt zeigt eine Gutschrift wenige Minuten nach der Freigabe vor allem eines: Es musste niemand mehr von Hand hinsehen.

Welcher Weg bei welchem Haus überhaupt auszahlt und welcher nur einzahlt, steht in der Übersicht der Auszahlungswege.

In unserer Erhebung veröffentlicht kein deutscher Lizenznehmer eine gemessene Auszahlungszeit. Veröffentlicht werden Bearbeitungsfenster: von wenigen Stunden bis zu einem Werktag, für Kartenauszahlungen nennt ein Haus ein bis fünf Werktage, und wo per Überweisung ausgezahlt wird, steht die Laufzeit der Bank ausdrücklich daneben.

Ein Haus kommt bei uns in den Index, sobald es ein solches Fenster nennt. Das ist eine Aussage über die Zusage und nicht über die Erfahrung, und genau so drucken wir sie. Warum daraus keine schönere Zahl wird, steht im Messverfahren.

Drei Wörter, drei Rechnungen. Eine Frist über 24 Stunden läuft auch am Sonntag. Steht das Wort wochentags davor, ruht sie am Wochenende. Und in der Regel am folgenden Werktag ist überhaupt keine Frist, sondern ein Erfahrungswert mit eingebautem Vorbehalt.

Praktisch heißt das: Ein Auftrag am späten Freitagabend und einer am Dienstagmorgen können bei identischer Zusage weit auseinanderliegen. Wer sein eigenes Tempo vergleichen will, schreibt deshalb immer den Wochentag mit.

Eine Steuer wird bei der Auszahlung nicht abgezogen und hält sie auch nicht auf. Gewinne aus dem erlaubten Angebot sind für Spielende steuerfrei. Die Abgabe von 5,3 Prozent trifft den Einsatz, geschuldet wird sie vom Veranstalter, und die Bemessungsgrundlage ist um die Steuer selbst gemindert (§§ 36 bis 38 RennwLottG).

Auch eine Währungsumrechnung entfällt, denn Einsätze und Gewinne werden im deutschen Angebot in Euro und Cent geführt (§ 22a Abs. 5 GlüStV). Wenn eine Zahlung steht, liegt es an der Prüfung oder an der Schiene.